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Privatgrundstück aus der Kameraperspektive.

Videoüberwachung Privatgrundstück

Die private Videoüberwachung ist sehr beliebt – aber auch mit gesetzlichen Auflagen verbunden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

3 Minuten Lesedauer

Auf einen Blick: Videoüberwachung Privatgrundstück

  • Zahlreiche Voraussetzungen für Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück
  • Grundsätzlich darf nichts außerhalb des eigenen Grundstücks gefilmt werden
  • Schild muss vor dem Betreten auf Videoüberwachung des Hauses hinweisen
  • Kamera-Attrappe zulässig, darf aber keinen „Überwachungsdruck“ auslösen
  • Videotürklingel erlaubt, aber auch hier klare Regelungen
  • Darf ich mein Grundstück via Video überwachen?

    Ja, man darf sein Grundstück via Video überwachen. Wichtig ist, dass ein Hinweisschild vor dem Betreten des Grundstücks auf die Videoüberwachung des Grundstücks hinweist und keine Bereiche außerhalb des Privatgrundstücks gefilmt werden.

  • Wann muss Videoüberwachung ausgeschildert sein?

    Eine Videoüberwachung des Grundstücks muss immer ausgeschildert werden. Dadurch können Personen vorab entscheiden, ob sie Videoaufnahmen akzeptieren. Für die Videoüberwachung in der eigenen Wohnung ist kein Schild erforderlich, jedoch sollten Besucher auf die Kameras hingewiesen werden.

  • Gibt es für unerlaubte Videoüberwachung ein Bußgeld?

    Ja, für unerlaubte Videoüberwachung gibt es ein Bußgeld. Erfasst die Kamera einen öffentlichen Bereich, kann das Bußgeld bis zu 3.500 Euro betragen.

  • Ist eine Videotürklingel erlaubt?

    Ja, eine Videotürklingel ist erlaubt. Jedoch müssen bei der Installation und dem Betrieb verschiedene Auflagen beachten werden. Zum Beispiel darf keine dauerhafte Bildaufnahme erfolgen. Tonaufnahmen sind grundsätzlich untersagt.

Hinweis: Im Nachfolgenden handelt es sich um bereitgestellte Informationen, die keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Bei Fragen zum Thema Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück kontaktieren Sie eine Rechtsberatung.

Videoüberwachung des Grundstücks: Was Sie wissen sollten

Eine Videoüberwachung im Haus oder auf dem Privatgrundstück zu installieren, hat individuelle Gründe. Ob als Smart-Home-Einbruchschutz oder für das eigene Sicherheitsgefühl – die Kameraüberwachung rund um das Haus ist vielfältig. Doch was sind die Voraussetzungen, um eine Videoüberwachung am Haus anzubringen und was sollte dabei berücksichtigt werden?

Voraussetzungen

Eine Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück zu installieren, ist rechtlich erlaubt. Dennoch kann nicht einfach eine Kamera auf dem Grundstück angebracht werden, denn es gelten strikte Vorgaben, wenn es um die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks geht.

Doch was sind die Voraussetzungen, um eine Überwachungskamera anzubringen? Grundsätzlich gilt: Alles, was außerhalb des Grundstücks liegt, darf nicht aufgenommen werden. Ob das Haus des Nachbarn, der Bürgersteig vorm Haus oder die Straße – die Videoüberwachung ist nur für das Privatgrundstück zugelassen.

Daher ist die Videoüberwachung von Haus und Hof erlaubt, die WLAN-Kamera darf aber nichts anderes erfassen. Anders sieht es bei Tonaufnahmen aus, denn Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet.

Kameraüberwachung am Hauseingang.

Schwenkbare Kamera: Das ist zu beachten

Eine schwenkbare Kamera kann bei der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück eingesetzt werden. Jedoch ist es vorteilhafter, eine fest installierte Kamera auf dem Grundstück einzusetzen.

Denn durch die Schwenkfunktion kann es passieren, dass wiederum nicht nur das Privatgrundstück erfasst wird. Ist die Kamera einfach neu ausrichtbar, kann dies einen sogenannten Überwachungsdruck auf Nachbarn ausüben.

Das bedeutet, dass Nachbarn damit rechnen müssen, dass eventuell eine Überwachung stattfindet. Für die Videoüberwachung auf dem Grundstück ist daher eine fest installierte Kamera die beste Wahl. Auch hier sollte eine Ausrichtung auf die Nachbarn vermieden werden, da der Überwachungsdruck dazu führen kann, dass die Kamera entfernt werden muss.

Ausrichtung der Kamera

Wenn Sie eine Videoüberwachung auf Ihrem Privatgrundstück installieren, ist die Ausrichtung der Kamera wichtig. Die Kamera darf nicht zum Nachbarn oder auf öffentliche Wege gerichtet sein. Um die Kamera auf dem Grundstück auszurichten, beachten Sie Folgendes:

  • Nur das Privatgrundstück überwachen
  • Keine Aufnahme von anderen Grundstücken
  • Ausrichtung auf Nachbarhaus nicht zulässig
  • Erfassung von Gehwegen, fremden Privatwegen oder Parkplätzen untersagt
  • Kamera darf keine öffentlichen Bereiche aufzeichnen
  • Überwachung gemeinschaftlich genutzter Bereiche unzulässig
  • Auch kleine Bereiche außerhalb Privatgrundstück nicht erlaubt
  • Videoüberwachung am Haus am besten mit fest installierten Kameras
  • Überwachungskamera verstecken ist zulässig

Videotürklingel: Regelungen der Überwachung

Grundsätzlich darf man eine Videotürklingel als Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück einrichten, um beispielsweise mit dem Postboten die Abstellung bei Abwesenheit zu klären. Doch auch bei einer Videotürklingel im Rahmen der Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück gibt es feste Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

Wie bei jeder anderen Kamera darf auch die Videotürklingel lediglich das eigene Grundstück aufnehmen. Darüber hinaus gelten bei der Videotürklingel weitere Regelungen, da hier häufig auch direkte Gespräche an der Haustür aufgezeichnet werden können.

Eine Videotürklingel darf die Aufnahme erst starten, wenn die Person die Klingel betätigt. Eine vorherige Aufnahme ist unzulässig. Das bedeutet, dass die Aufnahme nicht durch einen Bewegungsmelder automatisch ausgelöst werden darf.

Eine dauerhafte Aufnahme des Bereichs ist daher nicht gestattet. Zulässig ist hingegen, wenn der Bewegungsmelder eine Bewegung erfasst und dies beispielsweise über das Smartphone mitteilt. Dadurch können Sie bei einer Bewegung nachschauen, wer vor der Haustür steht. Während bewegte Aufnahmen unter den Voraussetzungen zulässig sind, sind Tonaufnahmen grundsätzlich nicht erlaubt.

Geeignet ist eine Videotürklingel als Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück, für den Kontakt mit dem Postboten. Klingelt der Postbote und Sie sind nicht zu Hause, können Sie dem Postboten über die Videotürklingel Anweisungen für das Abstellen geben.

Ist eine Kamera-Attrappe erlaubt?

Ja, eine Kamera-Attrappe ist auf dem eigenen Privatgrundstück erlaubt und darf installiert werden. Tatsächlich sollte auch die Kamera-Attrappe nicht auf öffentliche Bereiche oder andere Grundstücke gerichtet sein. Denn dadurch entsteht ebenfalls ein Überwachungsdruck, der nicht zulässig ist.

Möchten Sie keine direkte Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück vornehmen, bietet eine Kamera-Attrappe eine ideale Abschreckung. Außerdem hat eine Kamera-Attrappe den Vorteil, dass keine Schildpflicht für die Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück besteht.

Videoüberwachung: Ein Schild ist Pflicht

Bei der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück ist ein Hinweisschild Pflicht. Durch die Schildpflicht kann jede Person entscheiden, ob sie das Grundstück mit der Videoüberwachung betreten möchte. Daher muss die Person mit einem Hinweis sichtbar über die Videoüberwachung informiert werden.

Bei der Videoüberwachung gelten bezüglich der Hinweispflicht auf einem Privatgrundstück folgende Punkte:

  • Ausreichende Größe für Lesbarkeit
  • Information über das Filmen der Umgebung
  • Bei Betreten erfolgt eine Zustimmung zur Bildaufnahme

Der Hinweis zur Videoüberwachung sollte entweder vor dem Grundstück und außerhalb des Aufnahmebereichs der Kamera oder in ausreichender Größe auf dem Privatgrundstück angebracht werden. Wichtig ist, dass vor dem Betreten eine Information über die Kameras auf dem Grundstück ersichtlich ist.

Überwachungskamera zu Hause: Was ist erlaubt und sinnvoll?

Möchten Sie eine Videoüberwachung zu Hause im Innenbereich einsetzen, stehen Ihnen dafür zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, was erlaubt ist, ob Mietwohnungen besondere Regeln haben und wofür die Installation von Kameras sinnvoll ist.

Was ist bei der Überwachung im Haus oder in der Wohnung zu beachten?

Eine Videoüberwachung ist nicht nur auf dem Privatgrundstück im Außenbereich beliebt, sondern kommt auch häufig im Innenbereich zum Einsatz. Wie bei einer Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück gelten bei der Installation von Kameras im Innenbereich bestimmte Regeln.

Auch über die Videoüberwachung im Inneren müssen Besucher informiert werden. Das kann beispielsweise erfolgen, indem Sie den Besuch vor dem Betreten der Wohnung oder des Hauses darüber informieren. Für ein angenehmes Miteinander und ohne das Gefühl der Überwachung können Sie die Kameras für die Besuchszeit auch ausschalten.

Natürlich sollten die Innenkameras keine öffentlichen Bereiche oder andere Grundstücke filmen. Eine Kamera auf der Fensterbank ist als Videoüberwachung zu Hause nur erlaubt, wenn diese lediglich den privaten Bereich aufnimmt. Ansonsten können Sie in den eigenen vier Wänden nach Belieben eine Videoüberwachung installieren und ein smartes Zuhause schaffen.

Videoüberwachung in Mietshaus oder Mietwohnung

Die Videoüberwachung mit Smart Home in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus ist genauso einfach wie bei Eigentum. Dabei müssen Sie keine weiteren Regelungen beachten. Denn auch hier gilt: Filmen Sie keine anderen Bereiche, außer Ihren Wohnbereich. Behalten Sie mit der Videoüberwachung alles im Blick – auch in Mietobjekten. Mit smarten Produkten von Hama können Sie Ihr Smart Home nachrüsten und bei einem Umzug einfach mitnehmen.

Doch wie sieht es aus, wenn eine Videoüberwachung im Mietshaus durch den Vermieter erfolgt? Anders als die Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück kann ein Vermieter nicht einfach Kameras installieren, um die Mieter im Blick zu behalten.

Vorab müssen alle Mieter über die Überwachungsbereiche, die Gründe und die Verarbeitung der Aufnahmen informiert werden. Zusätzlich benötigt der Vermieter von jeder Mietpartei eine Einverständniserklärung zur Videoüberwachung.

Darum lohnt sich eine Videoüberwachung für zu Hause

Die Videoüberwachung im Innenbereich bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Der offensichtlichste Nutzen ist, dass Sie Ihre Wohnräume bei Abwesenheit im Blick behalten. Dadurch können Sie beruhigt in den Urlaub fahren und werden sofort informiert, wenn der smarte Bewegungsmelder beispielsweise eine Bewegung erfasst. Oder Sie richten eine smarte Automation ein und lassen nach dem Erkennen einer Bewegung auch direkt das Licht im Haus und Außenbereich einschalten.

Indem Sie die Überwachungskamera mit dem Handy verbinden, können Sie auch jederzeit einen Blick in Ihr Zuhause werfen. Egal, wo Sie sich gerade befinden.

Smart-Home-Förderung

5 Minuten Lesedauer

Sie möchten in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus Smart Home einsetzen und eine Förderung erhalten? Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es gibt.

Doch die Kameras können auch in vielen anderen Fällen helfen und Sie unterstützen. Möchten Sie beispielsweise einen Kinoabend ohne Kinder verbringen, schauen Sie mit der WLAN-Kamera einfach nach und sehen, ob zu Hause alles in Ordnung ist. Übrigens können Sie die Kameras von Hama auch als Babyfon einsetzen und Ihren Sprößling im Auge behalten. Auch Haustiere bleiben nicht unbeobachtet. Über 2-Wege-Audio erhalten Sie eine Art Gegensprechanlage, wodurch Sie mit Ihren Kindern oder Haustieren direkt über die Kamera kommunizieren können. Hat Ihr Hund es sich beispielsweise unerlaubterweise auf dem Sofa gemütlich gemacht, können Sie dies mit einem schnellen „Runter vom Sofa!“ über die Kamera kommunizieren.

Eine schwenkbare Überwachungskamera lässt Sie jeden Winkel einsehen und ist damit optimal für größere Räume geeignet. Natürlich gibt Ihnen eine Videoüberwachung im privaten Bereich ein gutes Gefühl, wenn zum Beispiel Dienstleister während Ihrer Abwesenheit in den Wohnräumen arbeiten. In solchen Fällen sollten Sie jedoch besonders auf die Themen DSGVO und Persönlichkeitsrechte achten.

Videoüberwachung und die Persönlichkeitsrechte

Bei der Videoüberwachung von Haus und Grundstück stehen die Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen im Mittelpunkt. Denn jede Person darf selbst entscheiden, ob eine Videoaufnahme akzeptiert wird oder nicht. Daher benötigt eine Videoüberwachung immer einen Hinweis, und zwar so, dass dieser vor Erfassung der Kamera lesbar ist.

Neben den Persönlichkeitsrechten wird im Zusammenhang mit Kameras auf einem Grundstück auch das Recht am eigenen Bild wichtig. Denn es ist nicht nur verboten, heimlich ohne Zustimmung zu filmen, sondern insbesondere auch, die Aufnahmen zu verbreiten. Aufnahmen von möglichen Einbrüchen sollten daher nicht im Internet hochgeladen werden, da dies strafbar ist.

Die DSGVO der Videoüberwachung im Privatbereich

Erfolgt die Videoüberwachung privat auf dem eigenen Grundstück oder im Innenbereich und wird kein öffentlicher Bereich gefilmt, wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht angewendet. Bei der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück sieht die Rechtslage daher unter anderem vor, dass Sie zum Beispiel lediglich Ihr eigenes Grundstück filmen, ein Hinweisschild platzieren und keinen Ton aufnehmen.

Im Bereich der Videoüberwachung von öffentlichen Bereichen stellt der Datenschutz hingegen einen wichtigen Punkt dar. So muss das Hinweisschild der Videoüberwachung im Rahmen der DSGVO bestimmte Anforderungen erfüllen.

Zu den erforderlichen Informationen gehören beispielsweise die Kontaktdaten, der Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung oder auch die Speicherdauer der Daten. Mehr zur Videoüberwachung und der DSGVO erfahren Sie auf der Videoüberwachungs-Informationsseite des BfDI.